Vereinsmitgliedschaft

Werde Mitglied im Angelsportverein Dohren e.V. und gehe entspannt deinem Hobby bei uns nach. 

Die wichtigsten Fragen rund um eine Vereinsmitgliedschaft werden dir hier beantwortet.

Wer kann Mitglied im ASV Dohren werden?

Mitglied kann jeder Bürger werden, der das 10. Lebensjahr vollendet hat und gewillt ist, die Fischwaid nach sportlichen Grundsätzen auszuüben, ohne dass diese Tätigkeit in steuergesetzlichem Sinne Haupt- oder Nebenerwerb ist.

Wie werde ein Vereinsmitglied?

Der Antrag zur Aufnahme erfolgt schriftlich beim Vereinsvorstand. Minderjährige müssen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters formlos und schriftlich nachweisen.
Ein Aufnahmeantrag kann hier (Mitgliedsantrag) als PDF heruntergeladen werden. Diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben beim Vereinsvorstand abgeben.

Welche Mitgliedsarten gibt es?

Dem Verein gehören an:

  1. Aktive Mitglieder
  2. Passive Mitglieder
  3. Jugendliche Mitglieder
  4. Fördernde Mitglieder

1.    Aktive Mitglieder

  • sind im Besitz eines Sportfischerprüfungsausweises
  • können den Angelsport nach den Vereinsbestimmungen ausüben
  • können in der Vereinsführung tätig sein
  • haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung

2.    Passive Mitglieder

  • sind noch nicht Im Besitz eines Sportfischerprüfungsausweises, streben aber dessen Erwerb an
  • üben den Angelsport nicht aus
  • können in der Vereinsführung tätig sein
  • haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung

3.    Jugendliche Mitglieder

  • sind Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • haben kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung
  • können entsprechend ihres Ausbildungsstandes, des Alters und ihrer Veranlagung am Vereinsgeschehen teilnehmen
  • werden nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch in eine, mit dem Mitglied abgestimmte, andere Mitgliedsart übernommen.

4.    Fördernde Mitglieder

  • sind Mitglieder, die den Angelsport nicht ausüben, jedoch geldliche und/oder andere Leistungen für den Verein erbringen
  • haben kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung

Was kostet eine Mitgliedschaft?

  Aktive Mitglieder Passive Mitglieder Jungend / Azubis / Studenten Fördermitglieder
Jahresbeitrag 70,00 € 70,00 € 40,00 € 30,00 €
Aufnahmegebühr (einmalig) 60,00 € 60,00 € 60,00 € 60,00 €
Arbeitsdienstgebühr (12 Std. pro Jahr) 5,00 € pro Std. 5,00 € pro Std. 5,00 € pro Std. 0,00 €

Die einmalige Aufnamegebühr ist zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag zu begleichen.
Die Arbeitsdienstgebühr fällt nur an, wenn der Pflichtarbeitsdienst von 12 Std. pro Jahr nicht geleistet wurde.

Gehe ich mit einer Mitgliedschaft Pflichten ein?

Jedes Vereinsmitglied ist aufgefordert sich an die Vereinssatzung und Statuten zu halten. Dies beinhaltet insbesondere den waidgerechten Umgang mit den Tieren und dem Gewässer. Pro Jahr sind 12 Arbeitsstunden zu leisten, welche in der Regel mit drei Arbeitsdiensten a vier Stunden erbracht werden. Die Arbeitsdienste sind für die Gewässer-, Fisch- und Vereinsheim-Pflege unerlässlich und fördern die Vereinsgeselligkeit.

Welche Angebote des ASV Dohren kann ich als Mitglied nutzen?

Dir stehen alle Angebote des Vereins wie z.B. das Beangeln der Vereinsgewässer oder die Teilnahme an unseren vereinsinternen Veranstaltungen frei. Eine aktuelle Terminübersicht findest du hier.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Eine Kündigung muss schriftlich gegenüber dem Vereinsvorstand erklärt werden. Dies kann bis zum 30.09. jeden Jahres mit Wirkung zum Jahresende erfolgen.

 

 

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