1. Gastangler
Nichtmitglieder dürfen nur in Begleitung von Vereinsmitgliedern in den Vereinsgewässern angeln. Hierzu ist eine Gastkarte zu erwerben. Diese ist bei dem begleitenden Vereinsmitglied zu beziehen. Sie ist von Angelbeginn an 24 Stunden gültig. Die Uhrzeit ist vor dem Angelbeginn einzutragen. Der Ausgabepreis beträgt 10,- € und ist vor dem Angeln zu entrichten. Es gelten die dem Vereinsmitglied bekannten Bestimmungen.
2. Fischereiaufsicht
Den von dem Verein beauftragten Fischereiaufsehern und Gewässerwarten sind die benötigten Ausweispapiere auf Verlangen vorzuzeigen, ebenso der erzielte Fang.
3. Fischfrevel und Gewässerverunreinigung
Die Mitglieder sind verpflichtet auf Fischfrevel zu achten und haben bei Beobachtung von Gewässerverunreinigungen, Fischsterben, Fischkrankheiten, Veränderungen im Gewässer, Vorkommen von besonderen Schädlingen (z.B. Bisamratten) dem Vorstand zu unterrichten.
4. Der Fang
Der Fischfang darf nur mit 3 Handangeln ( Gastangler 2 ) mit je einem Haken ausgeübt werden. Alle drei Angeln müssen unter ständiger Aufsicht gehalten werden. Das Angeln mit Drillingshaken ist nur beim Hecht- und Zanderangeln gestattet. Zum Hechtangeln ist ein Stahlvorfach zu verwenden. Beim Spinnfischen darf keine zweite Rute ausgelegt werden. Das Fischen mit Netzen, Scheren, Aalkörben, Reusen und Aalschnüren ist nicht erlaubt. Ausnahmen regelt der Vorstand. Gefangene Fische, die mitgenommen werden, sind sogleich ohne unnötige Qualen durch Betäuben und Abstechen zu töten. Die Hälterung ist nur zu den vom Vorstand getroffenen Bedingungen zulässig. Der mitgenommene Fang ist unverzüglich in die Fangstatistik einzutragen.
5. Mindestmaße und Schonzeiten
Es gelten die gesetzlichen Maße und Schonzeiten. Darüber hinaus können in allen Formen der Mitgliederversammlung andere Maße und Schonzeiten festgelegt werden (s. Fangstatistik). Untermaßige Fische sind sofort schonend zu lösen und ins Wasser zurückzusetzen!!!! (wenn Hakenlösen nicht möglich ist, Schnur nahe am Haken abschneiden)
6. Fangbuch
In die vom Verein gestellten Fangstatistiken ist der Fang nach Art, Zahl und Maß einzutragen. Die Fangergebnisse sind immer bis zum 15. Januar des Folgejahres beim Gewässerwart abzugeben. Falscheintragungen oder unterlassene Eintragungen können Ahndungen durch den Vorstand nach sich ziehen.
7. Der Angelplatz
Der Angelplatz ist immer sauber zu hinterlassen, darunter fallen auch „Zigarettenstummel", Haken, Schnüre, Madendosen usw.
8. Maßnahme bei Verstößen
Verstöße gegen die Gewässerordnung können, abgesehen von Strafverfolgung durch Gerichte, die in der Satzung vorgesehenen Maßnahmen nach sich ziehen.
9. Änderungen
Der Vorstand behält sich vor, die Gewässerordnung auf einer Vorstandsitzung ändern zu dürfen.
Stand 01.07.2011